EU-Mindeststeuer
Für eine faire Besteuerung in der gesamten EU
Mindestkörperschaftssteuer von 15 %
Um den Fortbestand und die Entwicklung einer europäischen sozialen Marktwirtschaft zu gewährleisten, ist eine faire Besteuerung notwendig. Deswegen setzen wir uns bei Volt für eine Mindestkörperschaftsteuer von 15 % in der gesamten EU ein. Ein erster Schritt hin zu einer europäischen Körperschaftsteuer würde vor allem größere EU-Unternehmen und Nicht-EU-Unternehmen mit einer Geschäftstätigkeit in der EU treffen. Unsere EU muss sicherstellen, dass Nicht-EU-Unternehmen, welche Einnahmen in der EU erzeugen, angemessen auf ihre in der EU erwirtschafteten Gewinne besteuert werden. Da es für Nicht-EU-Unternehmen sehr einfach ist, ihre Gewinne aus der EU zu schaffen und damit sehr niedrige Steuern zu zahlen, muss unsere EU alternative Instrumente zur Besteuerung finden, um eine gerechtere Wettbewerbssituation in Europa zu gewährleisten. Dies würde auch Anreize für EU-Staaten senken, innerhalb der EU durch Steuerdumping zu konkurrieren, um Unternehmen anzuziehen. Wir fordern daher:
- Übertragung der Steuerkompetenz von den nationalen Steuerbehörden an die EU für alle EU-Unternehmen, deren Einnahmen 50 Mio. EUR in mehr als zwei EU-Ländern übersteigen.
- Übertragung der Steuerkompetenz von den nationalen Steuerbehörden an die EU für alle Nicht-EU-Unternehmen, welche ihre Einnahmen in einem europäischen Land generieren. Die aus dieser Besteuerung erhaltenen Mittel sollen zur Finanzierung des EU-Haushalts verwendet werden.
- Anwendung eines einheitlichen europäischen Mindeststeuersatzes für die oben genannten Unternehmen, der bei 15 % angesetzt werden sollte, und dann je nach Größe, Art des Unternehmens und Anzahl der Beschäftigten erhöht werden kann. Zusätzliche Funktionen können auch in Betracht gezogen werden.
- Besteuerung von Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU auf deren Umsatz und nicht auf deren Gewinne, wenn:
- sie einen Jahresumsatz von mehr als 500 Mio. EUR und in der EU erwirtschaftete steuerpflichtige Gesamteinnahmen von 50 Mio. EUR aufweisen,
- ihr europäischer Pauschalsteuersatz unter 15 % liegt und
- andere Merkmale vorliegen, die ebenfalls berücksichtigt werden können.
*Nicht in der EU ansässige Unternehmen sind Unternehmen, deren Hauptsitz (HQ) oder Muttergesellschaft außerhalb der EU ist.
#jetztbistdudran
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