Spendenpolitik

Volt Österreich verpflichtet sich im Umgang mit Spenden der Einhaltung hoher ethischer Werte Standards und über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehender Transparenz.

Spenden- und Transparenzleitlinien:

Eine Spende ist gemäß § 2 Z5 PartG jede Zahlung, Sachleistung oder lebende Subvention, die Sie – als natürliche oder juristische Person – uns ohne Gegenleistung gewähren.

Keine Spenden iSd PartG sind insbesondere Mitgliedsbeiträge und Zuwendungen im Rahmen von Veranstaltungen im Wert von bis zu 100 Euro pro Person und Veranstaltung, soweit diese nicht der Registrierkassenpflicht unterliegen.

Gem. § 6 Abs 6 des österreichischen PartG dürfen wir Spenden u.a. nur im Rahmen folgender Vorgaben annehmen:

  • Bei Spenden, die eine Gesamtsumme von 2.500€ pro Jahr übersteigen, sind wir verpflichtet die Identität des Spenders zu veröffentlichen.

  • Von jedem Spender können wir höchstens 7.500€ pro Jahr annehmen.

In folgenden Fällen dürfen wir ihre Spende leider nicht annehmen (nicht abschließende Liste):

  • von öffentlich-rechtlichen Körperschaften,

  • von gemeinnützigen Einrichtungen iSd EStG und Sportvereinen,

  • von Unternehmen und Einrichtungen, an denen die öffentliche Hand mit mindestens 25% beteiligt ist,

  • von ausländischen natürlichen oder juristischen Personen (auch aus anderen Mitgliedsstaaten),

  • wenn sie in bar geleistet werden und 500€ übersteigen,

  • von anonymen Spendern, sofern die Spende mehr als 500€ beträgt,

  • wenn die Spende erkennbar von einem nicht genannten Dritten weitergeleitet wurde, sofern sie mehr als 500€ beträgt,

  • Spenden, die in Erwartung einer Gegenleistung oder eines bestimmten wirtschaftlichen oder rechtlichen Vorteils eine gewährt werden

  • Unzulässige Spenden werden unverzüglich an den Rechnungshof weitergeleitet.

Kleine Info am Rande: Spenden sind in Österreich nicht von der Steuer absetzbar.